Sprachfähig

Ein Blog über die Tücken der politischen Kommunikation

Bundesinnenministers Netzpolitik

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Die gestrige Rede des Bundesinnenministers de Maizière zur Netzpolitik ist in ein Meilenstein. Nicht unbedingt von ihren Inhalten her, aber die Tatsache dass er sie gehalten hat ist bemerkenswert, ebenso wie das Maß der Aufmerksamkeit, das der Minister dem Thema widmet und die bisher einzigartige Tonalität. (Da sehe ich doch gleich meine These bestätigt, dass das Thema inzwischen eines von allgemeinem Interesse ist.)

Der Bundesinnenminister hat erkannt, dass das Internet nicht Objekt der Politik ist, sondern Subjekt. Er hat erkannt, dass er nicht einfach, wie es noch Schäuble und von der Leyen taten, über das Internet reden kann wie über ein fernes Land mit merkwürdigen Leuten. Denn das Land ist nicht fern, sondern es liegt hier. Seine Bewohner sind Mitbürger und vor allem auch Wähler. Also muss der Politiker, der dort politisch handeln will mit den Menschen reden, die im Internet Technik, Dienste, Inhalte und Diskussionen vorantreiben. Dass er das getan hat und auch weiter tut, das ist der Meilenstein. Andere Parteien werden hinter diese Einsicht nicht mehr zurück können.

Allerdings, wenn wir von der Tonalität der Rede sprechen, dann ist nicht nur Lob angezeigt, sondern auch Kritik. An vielen Stellen scheint nach meinem Eindruck eine paternalistische Haltung durch, eine Präferenz für Kontrolle und Lenkung, die sich am Gedanken der Offenheit, der Selbstverantwortung und der Meinungs- und Informationsfreiheit reibt. So fehlt zum Beispiel in dem Abschnitt „Persönlichkeitsentfaltung durch Kommunikation und Teilhabe“ der Verweis darauf, dass das per Zivilrecht durchgesetzte Persönlichkeitsrecht sich in der Rechtsprechung durchaus problematisch auf die Meinungsfreiheit auswirkt, wie z.B. Fälle wie regensburg-digital oder Stefan Niggemeier (um nur zwei Beispiele stellvertretend für viele zu nennen) zeigen. Auch dass einzelne Gerichte sich dabei scheinbar ohne Scham über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinwegsetzen und im einstweiligen Verfahren ohne Anhörung der Betroffenen teure Maulkörbe verteilen, hätte im Sinne der Ausgewogenheit durchaus erwähnt werden können.

Der Minister behauptet „Eine sichere Identität brauchen wir auch überall dort, wo wir im Internet am Rechtsverkehr teilnehmen, etwa zum Abschluss eines Geschäfts oder bei Verwaltungsvorgängen.“ Stimmt das denn? Ich kann Brötchen kaufen, ohne dass der Bäcker weiß wo ich wohne, und ich kann im Internet mit Flattr, Kachingle, Paypal oder anderen Diensten Geld für Services ausgeben ohne dass der Anbieter wissen muss, wer ich bin. Der Bundesinnenminister versucht hier, einen Bedarf zu schaffen für geplante Vorhaben wie den neuen Personalausweis oder De-Mail. Ich bestreite, dass es diesen Bedarf vorher gegeben hat und dass er der Auslöser für die Entwicklung dieser Dienste war. Ich sehe vielmehr den Versuch, staatlicherseits für Eigenunternehmen wie die Bundesdruckerei einen Markt überhaupt erst zu schaffen. Und ich befürchte ein Bedürfnis staatlicher Kontrolle hinter diesen Projekten, das mir nicht geheuer ist.

Im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung, die der Minister offenbar nicht als anlasslose, breitflächige und heimliche Überwachung versteht (was sie meiner Meinung nach ist), sondern als notwendige und verhältnismäßige Maßnahme, fällt ein bemerkenswerter Satz:  „Eine schrankenlose Anonymität kann es im Internet nicht geben.“ Zunächst einmal frage ich mich: Was wäre denn eine nicht schrankenlose Anonymität? Kann man beschränkt anonym sein? Ich meine, das kann man genauso wenig wie beschränkt schwanger. Mit anderen Worten: Entweder es gibt die Möglichkeit der Anonymität oder es gibt sie nicht. Wenn Anonymität aufhebbar ist, und sei es unter eng definierten Bedingungen, dann ist es eben keine Anonymität mehr. Was wird dann aus wichtigen Enthüllungen z.B. von Wikileaks, denken wir an das berühmte Irak-Video vom Hubschrauberbeschuss einer Gruppe von Zivilisten? Das wird es dann nicht mehr geben. Solche Enthüllungen sind aber für die Kontrolle der Öffentlichkeit sogar in einer Demokratie heute notwendig, weil die bestehenden Instrumente diese Transparenz bisher nicht schaffen (das US-Militär hätte das Video nicht veröffentlicht), und noch viel mehr gilt das für die Kontrolle der Öffentlichkeit in nicht-Demokratien. Zu Gunsten der Anonymität gibt es noch mehr zu sagen, denken wir nur an Beratungsstellen und Notrufe, was ja auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung herausgehoben hat.

Ich frage mich, wie der Bundesinnenminister nach dem intensiven Dialog, den er geführt hat noch solche Dinge sagen kann wie: „Provider sollten etwa dafür haften, wenn sie keine ausreichenden Vorkehrungen gegen den Transport von Viren und Schadprogrammen treffen. Eine solche Verkehrssicherungspflicht gegen Viren und Schadsoftware sowie Datendiebstahl ist keine Kontrolle von Inhalten. Eine Kontrolle von Inhalten durch die Provider hielte ich für falsch, um das klar zu sagen“ Man muss nicht Informatik studiert haben um sich klar zu machen, dass eine Ausfilterung von Viren und gestohlenen Daten aus dem Datenverkehr ohne eine Analyse (sprich: Kontrolle) der Inhalte nicht möglich ist.

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  1. […] This post was mentioned on Twitter by Waltraud Mouton-Noir and canary in a coma, V.Franke. V.Franke said: @Dooorie Kommentar zur #Grundsatzrede #netzpolitik #pdn https://sprachfaehig.wordpress.com/2010/06/23/bundesinnenministers-netzpolitik/ #gut […]


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